Benutzungs- & Hausordnung
Benutzungs- und Hausordnung der Büchereien des Verbandes Deutscher Büchereien Nordschleswig
Vorwort:
Die deutschen Büchereien in Nordschleswig sind ein säkularer Ort für alle, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bei uns gilt der Grundsatz gegenseitiger Achtung und gegenseitigen Respekts. Um ein gutes Miteinander in der Bibliothek zu gewährleisten, gelten die folgenden Regeln, auf deren Einhaltung wir achten.
1. Allgemeines
(1) Die deutschen Büchereien in Nordschleswig dienen der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung und Unterhaltung.
(2) Alle sind berechtigt, die Bibliothek und ihre Angebote im Rahmen dieser Ordnung zu benutzen.
(3) Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Säumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
2. Anmeldung
(1) Die Benutzerin/Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage ihres/seines gültigen Ausweisdokuments, in der Regel die „sundhedskort“ an. Die Benutzerin/Der Benutzer bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift, die Benutzungs- und Hausordnung, die auf der Website zur Einsicht liegt, zur Kenntnis genommen zu haben.
(2) Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert, soweit diese von der Bücherei/Bibliothek zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Der/die Bibliotheksbenutzer/in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift die gesetzlich erforderliche Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Ergänzend gilt die Anlage Datenschutz.
(3) Eine digitale Anmeldung über die Website www.buecherei.dk ist möglich, bedarf aber der Bestätigung und gilt bis zum persönlichen Erscheinen in einer unserer Büchereien nur als Zugang zu den digitalen Medien.
3. Behandlung der Medien, Haftung
(1) Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist die Benutzerin/der Benutzer schadenersatzpflichtig.
(2) Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Bibliothek an Daten, Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Geräten, die durch Handhabung von Medien aus der Bücherei entstehen.
4. Nutzungsbedingungen für Internet und WLAN
(1) Die Internet-PCs und das WLAN stehen allen Bibliotheksbenutzern/innen zur Verfügung. Die Nutzungsdauer der Benutzer-PCs kann von der Büchereileitung festgelegt werden.
(2) Die Bibliothek haftet nicht: – für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer – für Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern – für Schäden, die einer/einem Benutzerin/Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen – für Schäden, die einer/einem Benutzerin/Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen – für Schäden, die einer/einem Benutzerin/Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im
Internet entstehen.
(3) Die Bibliothek schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen.
(4) Die Benutzerin/Der Benutzer verpflichtet sich: – die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen und über das WLAN gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten.
Das Aufrufen rechtswidriger Inhalte (z.B. pornografische, rassistische und gewaltverherrlichende Darstellungen) im Internet ist untersagt. – keine Dateien und Programme der Bücherei oder Dritter zu manipulieren – keine geschützten Daten zu manipulieren – die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Bücherei entstehen, zu übernehmen – bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigungen an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen – das Empfangen, Lesen und Versenden von E-Mails nur über Drittanbieter abzuwickeln. Es ist nicht gestattet: – Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen – technische Störungen selbstständig zu beheben – Programme und Dateien von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den PC-Arbeitsplätzen zu installieren oder zu speichern – an den PC-Arbeitsplätzen kostenpflichtige Inhalte aufzurufen oder zu nutzen – an den PC-Arbeitsplätzen Bestellungen von Waren aufzugeben bzw. Käufe und Verkäufe über das Internet abzuwickeln.
5. Verhalten in der Bibliothek, Hausrecht
(1) Jede Benutzerin/Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden. Es darf gelacht und in vertretbarer Lautstärke miteinander geredet werden. Wir nehmen Rücksicht aufeinander und räumen wieder auf.
(2) Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzerinnen/Benutzer übernimmt die Bibliothek keine Haftung.
(3) Rauchen ist in der Bibliothek nicht gestattet. Das gilt auch für das sogenannte Vapen, also E-Zigaretten.
(4) Das Hausrecht nimmt die Leitung der Bibliothek oder das mit seiner Ausübung beauftragte Bibliothekspersonal wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
(5) Die Fenster dürfen nicht geöffnet werden. Heizungseinstellungen nicht verändert werden.
6. Ausschluss von der Benutzung
(1) Benutzerinnen und Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung und die Hausordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauerhaft oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden. Diebstahl oder mutwillige Sachbeschädigung führen zu einer polizeilichen Anzeige.